Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen

Die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sind integrierter Bestandteil des Vertrages zwischen hanspeters-motoreisen und dem (der) Reiseteilnehmer (im folgenden „Kunde“ genannt). Vorbehältlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen sind die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsteilnehmer durch die vorliegenden Vertrags- und Reisebedingungen geregelt. Bei allen vermittelten Flug-, Bus- oder Schiffs-Arrangements, sowie Motorradmieten und sonstigem, gelten die Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der zuständigen Gesellschaft(en).

1. Anmeldung
Durch die schriftliche Anmeldung, oder ab Ausstellung der Bestätigung/Rechnung bei mündlicher Anmeldung, kommt zwischen dem Kunden und hanspeters-motoreisen ein Vertrag zustande. Wir empfehlen, die nachfolgenden Vertragsbedingungen sorgfältig durchzulesen.

2. Preise

2.1 Preiserhöhungen
Bei nachträglicher Preiserhöhung durch Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge), bei neu eingeführten oder erhöhten Abgaben oder Gebühren (z.B. Flughafentaxen), bei Wechselkursänderungen, bei Mehrwertsteuern und dgl. können wir die Preise erhöhen. Preisänderungen berechnen wir aufgrund der uns tatsächlich entstehenden Mehrkosten, zuzüglich Bearbeitungskosten von max. 50.-- CHF . Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10%, so sind Sie berechtigt, innert 5 Tagen vom Vertrag zurückzutreten.

2.2 Preise in Fremdwährungen
Preise, welche in Fremdwährungen aufgeführt sind, werden mit der Bestätigung der Reise zum festgelegten Kurs (Tageskurs) umgerechnet.

2.3 Zahlungsbedingungen
Nach Eingang der Anmeldung erhält der Kunde unsere Bestätigung, die zugleich als Rechnung gilt. Die Anzahlung beträgt, wenn auf der Rechnung nicht anders vermerkt,  500.- CHF pro Person, zahlbar innert 10 Tagen. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Abreise fällig. Die Reisedokumente werden ca. 10 Tage vor Abreise zugestellt, auf jeden Fall aber erst nach Eingang der vollständigen Zahlung.

3. Umbuchungen oder Annullation

3.1 Umbuchung
Eine Umbuchung muss schriftlich erfolgen.

3.1.1. Annullation
Eine Annullation muss schriftlich und eingeschrieben erfolgen. Als Stichtag gilt jeweils das Eingangsdatum der schriftlichen Annullierung.

Bei Annullation oder Umbuchung werden Beratungshonorar und Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Beratungsgebühren nach Aufwand. Bearbeitungs- oder Umbuchungsgebühr
100.-- CHF / Person.
Diese Gebühren erheben wir auch für Umbuchungen und Änderungen (z.B. Namensänderungen, anderes Reisedatum etc.). Ausgenommen sind spezielle Annullationsbedingungen, welche im Zusammenhang mit einzelnen Produkten speziell erwähnt sind. Die Bearbeitungs-, Annullationsgebühr bzw. Beratungshonorar ist durch keine Versicherung gedeckt und muß in jedem Fall von Ihnen bezahlt werden. Nach Beginn der Annullierungsfristen gelten die Bedingungen gemäß Ziff. 3.2.

3.2. Annullationskosten
(gilt auch für Änderungen)
a) Charterflüge, Pauschalreisen und Nur- Landleistungen (in % des Arrangementpreises)
29 - 15 Tage vor Abreise 30 %
14 - 8 Tage vor Abreise 60 %
7 - 1 Tage vor Abreise 80 %
Am Abreisetag 100%

b) Linienflüge zu Spezialpreisen
Für diese Flüge (PEX/APEX, Gruppen- und Spezialtarife) gelten die Annullierungsbedingungen der entsprechenden Fluggesellschaften und Tarifklassen.

C) Motorradreisen
Bei Annullierung einer Festanmeldung oder bei Umbuchungen, gelten die Bedingungen der entsprechenden Leistungsträger. Die oben erwähnten Prozentansätze gelten bei Motorradreisen nicht. Bei Eintreffen der Annullierung werden die aufgelaufenen Kosten vollumfänglich verrechnet.

Annullationsschutz
Wenn Sie noch keine Annullierungskosten-Versicherung abgeschlossen haben, empfehlen wir Ihnen, eine solche bei hanspeters-motoreisen abzuschließen. Mit dem Annullationsschutz ist folgendes Risiko gedeckt: Rücktrittskosten, wenn eine gebuchte Reise wegen Unfall, Krankheit oder Tod eines Reiseteilnehmers, dessen Ehegatten, Kinder, Geschwister, Eltern, Schwiegereltern oder eines für die gemeinsame Reise gebuchten Reisegefährten annulliert werden muss. Im Falle einer Annullierung bleibt die Prämie für die Annullierungskostenversicherung geschuldet.
Beachten Sie die Allgemeinen Bedingungen auf dem Versicherungsausweis.

3.2 Annullation durch hanspeters-motoreisen
Es steht im Ermessen von hanspeters-motoreisen, Reisen infolge ungenügender Beteiligung, Streiks, Unruhen, Höhere Gewalt etc. nicht durchzuführen. In diesem Fall wird dem Kunden der einbezahlte Betrag vollumfänglich zurückerstattet, bei Abbruch der Reise vergüten wir Ihnen die ersparten Aufwendungen. Ein weiterer Anspruch gegenüber hanspeters-motoreisen besteht nicht.

3.3 Ersatzperson
Muß der Kunde die Reise annullieren, so kann an seiner Stelle eine Ersatzperson die Reise antreten, sofern dies auch von den übrigen Tarifpartnern her möglich ist (Flug, Schiff etc.). Die Ersatzperson muß bereit sein, das Reisearrangement unter den mit dem zurücktretenden Kunden vereinbarten Bedingungen zu übernehmen.

3.4 Vorzeitige Rückreise
Sollte der Kunde die Reise aus irgendeinem Grund frühzeitig abbrechen, erfolgt eine Rückerstattung der nicht bezogenen Leistungen im Umfang, als diese Leistung auch hanspeters-motoreisen nicht in Rechnung gestellt bzw. rückvergütet wird. Die zusätzlichen Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden.

4. No Show
Wenn Sie zur Abreise oder zum Abflug nicht oder zu spät erscheinen, kann keine Rückerstattung des Preises gewährt werden. Verpassen Sie den Rückflug, so müssen Sie auf Ihre eigenen Kosten einen anderen Rückflug buchen. Dies gilt insbesondere bei Flugplanänderungen. Sie sind verpflichtet, 48 Std. vor Ihrem Rückflug bei unserem Tourleiter oder direkt bei der Fluggesellschaft die Rückflugzeiten zu bestätigen.

5. Versicherungen
Im Pauschalpreis sind keinerlei Versicherungen eingeschlossen, außer diese seien in der Bestätigung detailliert aufgeführt. Wir bitten den Kunden zu überprüfen, ob er genügend versichert ist (Annullations-, Kranken-, Unfall-, Sachtransport- oder sonstige Versicherung. Anträge beiliegend).

6. Paß, Visa, Impfungen
Der Kunde ist für die Einhaltung der individuellen Paß- Visa- und Impfvorschriften selbst verantwortlich. Bei der Anmeldung erhält der Kunde die notwendigen und aktuellen Angaben durch hanspeters-motoreisen. Wir können keine Haftung übernehmen, falls ein Passagier wegen den Vorschriften nicht entsprechender Reisedokumente nicht befördert werden kann. Sie haben in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung.

7. Haftung

7.1 Allgemein
Unsere Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des vereinbarten Reisepreises beschränkt und umfasst nur den unmittelbaren Schaden.

7.2 Haftung, Ausschluss
hanspeters-motoreisen haftet gegenüber dem Kunden nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages zurückzuführen ist auf Versäumnisse des Kunden, auf höhere Gewalt oder auf Ereignisse, welche hanspeters-motoreisen oder ein Dienstleistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorsehen oder abwenden konnte. hanspeters-motoreisen haftet somit nicht für Änderungen im Reiseprogramm die auf Streiks, Unruhen, Witterungsverhältnisse, behördliche Maßnahmen, Verspätungen von Dritten etc. zurückzuführen sind. Wir raten Ihnen dringend, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.

7.3 Personenschäden
hanspeters-motoreisen übernimmt keinerlei Haftung bei Personenschäden des Reiseteilnehmers (Tod oder Körperverletzung) und allfällig finanzielle Schäden für die Dauer der gesamten Reise. Dies gilt insbesondere für Haftungsfälle, die im Zusammenhang mit der Benützung eines eigenen oder fremden Fahrzeuges (Motorrad, Auto) oder Sportgerätes eintreten.

7.4 Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditk. usw.
Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, daß Sie für eine sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen usw. selber verantwortlich sind. – In den Hotels sind diese Gegenstände im Safe aufzubewahren. Sie dürfen auf keinen Fall diese Gegenstände im unbewachten Begleitfahrzeug usw. oder sonst wo unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung usw. haften wir nicht.

7.5 Lokale Veranstaltungen
Außerhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, daß solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind (besondere Hitze, geforderte körperliche Konstitution). Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen. Wir haften für die korrekte Erfüllung dieser Verträge oder bei Schädigungen nicht.

8. Beanstandungen
Entsprechen die erbrachten Leistungen nicht unserer Ausschreibung oder sind sie anderweitig erheblich mangelhaft, so müssen Sie unverzüglich an Ort und Stelle dem Reiseleiter oder dem Dienstleitungsunternehmen, welches Ihnen diese Leitungen erbringen sollte, bekannt zu geben. Führt Ihre Intervention zu keiner Lösung, so sind Sie verpflichtet, von der Vertretung oder dem betreffenden Dienstleistungsunternehmen eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, welche Ihre Beanstandung und deren Inhalt festhält. Ihre Beanstandungen müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Rückreise schriftlich bei hanspeters-motoreisen vorliegen, ansonsten jeder Schadenanspruch erlischt.

9. Programmänderungen

9.1. Allgemein
hanspeters-motoreisen behält sich auch im Interesse des Kunden vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen, z.B. Unterkunft, Transportart und Transportmittel etc. zu ändern, wenn es die Umstände erfordern.

9.2. Verspätungen und Annullationen
Bei Verspätung von Transportunternehmen, gleichgültig aus welchem Grund, können wir keine Haftung für Schäden, wie bspw. Lohnausfall, zusätzliche Hotelübernachtungen, Mahlzeiten etc. übernehmen. Ebenso sind bei Annullationen von Flügen durch die Fluggesellschaft die Folgekosten vom Passagier zu übernehmen.

10. Sicherstellung der Kundengelder
Mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Pauschalreisen sind die Kundengelder im Rahmen dieses Gesetzes sichergestellt.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Im Verhältnis zwischen dem Kunden und hanspeters-motoreisen ist ausschließlich schweizerisches Recht anwendbar.
Gerichtsstand ist Münchwilen TG.

12. Ombudsmann
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie sich an den unabhängigen Ombudsmann für das Reisegewerbe wenden. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen eine faire und ausgewogenen Einigung zu erzielen. Adresse: Ombudsmann der Schweizer Riesebranche, Postfach, 8038 Zürich.

13. Haftungsverzichtserklärung
Mit der Anmeldung zur Reise stimmt der Kunde folgender Erklärung ausdrücklich zu:
Ich bin mir der Gefahren des Motorradfahrens voll bewusst. Die Teilnahm an der Reise erfolgt auf mein eigenes Risiko. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass weder hanspeters-motoreisen noch deren Leistungsträger und Erfüllungsgehilfen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeglicher Art sowie andere auftretende Störungen, die der höheren Gewalt abliegen, haftbar gemacht werden können. Es ist mir bekannt, dass hanspeters-motoreisen auch nicht für das Fehlverhalten anderer Gruppenteilnehmer haftet. Ich verpflichte mich, die geltenden Verkehrsregeln der einzelnen Staaten zu beachten, die Regeln der Gruppenreise einzuhalten und weder Mensch noch Natur durch mein Verhalten zu schädigen. Ich bin grundsätzlich gesund, erfülle die Anforderungen, die die Tour an mich stellt und verfüge über einen gültigen Führerschein. Für das Tragen ausreichender Schutzkleidung bin ich selbst verantwortlich.

14. Mietmotorräder
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug stets pfleglich zu behandeln und es nur für Zwecke zu verwenden, für die es auch tatsächlich geeignet ist. Der Mieter ist weiterhin verpflichtet, Gesetze und Verkehrsregeln einzuhalten und den Anweisungen des Tour-Leiters Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen die Mietbedingungen ist der Tour-Leiter berechtigt, das Fahrzeug einzuziehen und den Mieter von der Tour auszuschließen. Ansprüche auf Rückerstattung des Reise- und Mietpreises oder Schadenersatzansprüche gegen Mäder Reisen entstehen dadurch nicht. Sollte das Fahrzeug während einer Tour einen Schaden erleiden, der vor Ort nicht ohne weiteres behoben werden kann, so entstehend dem Mieter daraus keine Ansprüche auf Rückerstattung des Reise- und Mietpreises, gleich ob der Mieter den Schaden verschuldet hat oder dieser ohne sein Verschulden eingetreten ist.

Stand: 02. September 2015